Rülke und Theurer: Minijobber tragen genauso zum Haushaltseinkommen bei

Ohne Kurzarbeitergeld kommen insbesondere Familien in eine stärkere Schieflage
Zur Notwendigkeit einer Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf sogenannte Minijobber sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:
„Arbeitnehmer gehen in den seltensten Fällen einem Minijob nach, um Luxusausgaben zu tätigen, sondern um ihr Einkommen aufzubessern und notwendige Ausgaben bezahlen zu können. Sie tragen mit dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis insbesondere bei Familien zum Haushaltseinkommen bei. Und damit wäre der Wegfall eines Minijobs in dieser Krise ein Schlag ins Kontor. Eine Ausweitung der Zahlung des Kurzarbeitergelds auf sogenannte Minijobs ist daher dringend geboten. Das zeigen mir die vielen Fälle von Minijobbern aus der Region, die sich an mich gewandt haben, weil ihr Antrag auf Kurzarbeit von der Agentur abgelehnt wurde“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Gerade im aktuellen Szenario, in dem viele Arbeitnehmer in der Kurzarbeit mit 60 oder 67 % des Gehaltes wirtschaften müssen, kommt den geringfügigen Beschäftigungen eine Schlüsselrolle beim Zuverdienst zu. „Die Einkünfte aus den sogenannten Minijobs tragen oftmals wesentlich zum Haushaltseinkommen bei und sind aus unserer Sicht erhaltenswert. Deshalb sollte man die sogenannten Minijobs unter den Schutzschirm der Kurzarbeit bringen. Außerdem ist es dringend geboten, eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monate zu erreichen, um eine bessere Planungssicherheit zu gewährleisten. Insbesondere in der für Baden-Württemberg so wichtigen Automobilbranche und ihrer Zulieferer haben viele Betriebe aufgrund des politisch vorangetriebenen Batteriefetischs bereits Kurzarbeit anmelden müssen. Wir müssen dringend zusehen, dass es nicht zu Massenentlassungen kommt, weil die Betriebe gezwungen sind, die Kurzarbeit zu beenden, weil ein starres Regelkorsett nur 12 Monate vorsieht. In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten.“ Einen weiteren überdenkenswerten Punkt sehe man darin, die Regelung auf den Prüfstand zu stellen, wonach Arbeitgeber Feiertage trotz Kurzarbeit bezahlen müssen. Zumindest andenken solle man hier die ökonomischen Auswirkungen mit potenziellen Betriebsschließungen, so Rülke.
Michael Theurer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass bestehende Minijobs neben einem Kurzarbeitergeld aus einer Hauptbeschäftigung nicht angerechnet werden. Warum man aber bestraft wird, wenn man jetzt bei Kurzarbeit einen neuen Minijob antritt, ist unverständlich. Dann wird das Einkommen aus dem Minijob auf die Berechnung des Kurzarbeitergelds angerechnet, wenn dieser nicht in einem systemrelevanten Bereich verortet ist. Gerade heute sollte man die Menschen nicht davon abhalten, ihre Einkommenssituation zu verbessern, wenn etwa bei Kurzarbeit nur 60% des regulären Einkommens zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung sollte hier nachbessern.“