„Wir brauchen eine Verlängerung der aktuell geltenden Bürgschaftsregelung bis zum Juni 2022 und dann muss die Landesregierung das kommende halbe Jahr endlich zur Neuaufstellung der Landesbürgschaften nutzen“, fordert der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert angesichts des baldigen Auslaufens der coronabedingten Sonderregelung bei den Landesbürgschaften zum 31. Dezember 2021. Zu Beginn der Corona-Krise hatte der Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit der Landesregierung kurzfristig zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen, die Zuständigkeitsgrenze, ab der der Ausschuss einer Bürgschaft zustimmen muss, von fünf Millionen Euro auf 20 Millionen Euro heraufzusetzen. Unterhalb dieser Beträge sind wiederum die Bürgschaftsbank im Bereich von null bis 1,25 Millionen Euro bzw. 2,5 Millionen Euro unter Corona-Bedingungen und die L-Bank im dazwischenliegenden Bereich zuständig. „Die entscheidende Frage lautet nun: Ist das über 20 Jahre alte Modell, auf das wir nun zurückzufallen drohen, noch zeitgemäß oder brauchen wir eine dauerhafte Anpassung, um unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken?“, so Schweickert.
Rückmeldungen von Bankenvertretern legen genau dies nahe. „Die Wirtschaft braucht weiter Unterstützung“, erklärten Hans Neuweiler, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Pforzheim Calw und René Baum, Vorstand der Volksbank Pforzheim, Schweickert im Rahmen eines Meinungsaustauschs zum Thema „Für einen starken Wirtschaftsstandort – Zukünftige Struktur der Bürgschaften in Baden-Württemberg“. Angesichts der hohen Kreditnachfrage bei gleichzeitig bereits seit Jahrzehnten geltenden Grenzwerten schlugen die Bankvorstände vor, die L-Bank künftig ab Beträgen von 2,5 Millionen Euro bis hin zu 10 Millionen Euro entscheiden zu lassen. Bei höheren Beträgen solle dann der Wirtschaftsausschuss am Zug sein. Eine Erhöhung der Grenzwerte sei aus Unternehmenssicht angesichts der beispielsweise im Laufe der Jahre gestiegenen Preise für Maschinen sinnvoll und wünschenswert, zumal der Grenzwert für die Bürgschaftsbank ohnehin nicht seitens des Landes festgelegt werde und es Signale gebe, dass dieser angehoben werden solle. Der wichtigste Faktor aus Sicht der Wirtschaft sei jedoch Verlässlichkeit. Entsprechend müsse eine Entscheidung über eine Verlängerung der jetzigen Regelung schnellstmöglich getroffen werden. Ein Rückfall in das ursprüngliche Modell und eine kurzfristige Anpassung im kommenden Jahr sei deshalb die schlechtmöglichste Lösung. Genau dies drohe nun, wie Schweickert betonte.
Einigkeit zwischen Politik und Bankenvertretern bestand darin, dass sich der Dreiklang aus Bürgschaftsbank, L-Bank und Wirtschaftsausschuss bewährt habe. So übernehme die Bürgschaftsbank ohnehin einen Großteil der Bürgschaften des klassischen Mittelstandes, wohingegen sich die Fallzahlen der L-Bank und des Ausschusses im vergleichsweise übersichtlichen Rahmen befänden. Auch die Bearbeitungszeiten seien je nach finanzieller Größenordnung mehr als angemessen. So betonte Schweickert schließlich auch noch einmal, dass der Wirtschaftsausschuss, wie bisher bereits, auch kurzfristig Entscheidungen fällen könne. „Es stellt sich deshalb nur die Frage, ob das Produkt in seiner bisherigen Ausgestaltung überhaupt aus Wirtschaftssicht passend aufgebaut ist. Wenn man sich nun die Rückmeldungen anhört, wäre eine zeitgemäße Anpassung notwendig. Entsprechend muss sich die Landesregierung an dieser Stelle endlich bewegen und sollte nicht zuwarten, bis die Corona-Sonderregelungen Ende des Jahres auslaufen“, regt Schweickert baldige Abstimmungsgespräche zwischen Ausschuss und Landesregierung an.