Schweickert: Endlich startet die langerwartete Entschädigung für die Schlechtleistung auf der Residenzbahn

Anlässlich des heute bekanntgegebenen Starts der Entschädigung für die Schlechtleistungen im Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 ab dem morgigen Mittwoch äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete und Sprecher des Aktionsbündnis „Qualitätsoffensive für die gesamte Residenzbahn“ Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Endlich können die geplagten Pendler die schon vor Monaten angekündigten Entschädigungen für die Schlechtleistungen auf der Residenzbahn nach dem Fahrplanwechsel vor einem Jahr beantragen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Land und die Eisenbahnunternehmen damit Verantwortung für die teils katastrophalen Zustände übernehmen und den Inhabern von Zeitkarten immerhin ein wenig zurückgeben. Jetzt muss sichergestellt werden, dass es keinen Rückfall in diese schlechten Zeiten gibt und die Fehler nicht wiederholt werden. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass es noch einiges zu tun gibt, um den Bahnverkehr im Enzkreis dahin zu bringen, wo er sein müsste. Weitere Optimierungen der Fahrpläne und Verbesserungen bei der Pünktlichkeit bleiben weiterhin die Ziele der „Qualitätsoffensive“, um die Verkehrswende erfolgreich zu gestalten.“

Käufer von Zeitkarten können, sofern sie zwischen Juli 2019 und Januar 2020 im Besitz eines Fahrausweises waren, auf folgender Homepage eine einmalige Entschädigung für Schlechtleistungen im Bahnverkehr beantragen: https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/. Dort finden sich auch weitere Informationen. Erstattet wird ein Monatsbeitrag. Für die Residenzbahn gilt die Erstattung sowohl für die Linie IRE 1 zwischen Stuttgart und Karlsruhe, als auch für die Linien RB 17a/c zwischen Stuttgart und Pforzheim/Bruchsal.