Rülke und Kubisch: Regierungspräsidium beantwortet Widerspruch zu Innenstadt-Ost nach vier Monaten, beruft sich auf ein unzuständiges Gericht und verlangt auch noch Gebühren
Pforzheim/Karlsruhe. Gut vier Monate nach dem erfolgten Widerspruch gegen die Gemeinderatsentscheidung der City-Ost-Befürworter, das Bürgerbegehren zur Innenstadt-Ost für unzulässig zu erklären, haben die beiden Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Andreas Kubisch (Liste Eltern) Antwort vom Regierungspräsidium Karlsruhe auf ihren Widerspruch erhalten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe lehne den Widerspruch ab und stelle jedem Vertrauensmann dafür 200 Euro in Rechnung, teilen Rülke und Kubisch mit. Insbesondere mit dreierlei Dingen seien die beiden nicht einverstanden: „Wir halten es gelinde gesagt für eine Frechheit, bei jedem von uns 200 Euro für die Bearbeitung eines Widerspruchs zu kassieren, für den das Regierungspräsidium vier Monate gebraucht hat und der dann auch noch inkompetent bearbeitet wurde.“ Rülke und Kubisch stören sich im Besonderen daran, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf ein Urteil eines nordrhein-westfälischen Gerichtes berufe. „Für Bürgerbegehren in Baden-Württemberg ist die Gesetzgebung des Landtags bzw. baden-württembergische Gerichte zuständig und nicht ein Gericht in einem anderen Bundesland!“, so der Vertrauensmann des Bürgerbegehrens und Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Rülke. Man werde sich nun juristisch beraten lassen und sehr wahrscheinlich gerichtlich gegen diese eigenartige Entscheidung vorgehen