Beantragung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bis zum Ende des A 8-Ausbaus möglich

Beruhigen können der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert all jene Anwohner in der Enztalquerung der A 8, die vor kurzem durch das vom Regierungspräsidium mit der Abwicklung beauftragte Ingenieurbüro zur Abgabe einer Verzichtserklärung auf die Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen aufgefordert wurden. Das Prozedere des Versendens mehrfacher Erinnerungsschreiben und schließlich einer Verzichtserklärung sei üblich und solle „lediglich abklären, ob die Eigentümer den Einbau der bereits ermittelten passiven Lärmschutzmaßnahmen durchführen wollen oder ob sie darauf verzichten“, teilte das Verkehrsministerium als Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 16/8760) der beiden Landtagsabgeordneten mit. Weiterhin sei die Beantragung passiver Lärmschutzmaßnahmen bis zum Ende der Baumaßnahme möglich und selbstverständlich könne auch die Bearbeitung der Anträge auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. „Wir können somit all jene beruhigen, die durch die Aufforderung zur Verzichtserklärung verunsichert wurden. Angesichts des noch lange nicht absehbaren Endes der Baumaßnahme, haben sie noch mehrere Jahre Zeit, die ihnen zustehenden Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen“, so die Liberalen.

Insgesamt haben nach Angaben des Verkehrsministeriums 197 Gebäude einen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen, darunter 123 in Niefern, 70 in Eutingen und vier in Kieselbronn. Insbesondere aus dem hauptbetroffenen Niefern waren Schweickert zuvor überraschte bis sorgenvolle Nachrichten zugekommen. „Da das Thema Lärmschutz das wohl umstrittenste Thema am ganzen Ausbau der Enztalquerung ist, war es mir wichtig, hier schnell Klarheit zu schaffen, damit niemand aus Verunsicherung eine letztlich falsche Entscheidung trifft“, erklärt der Enzkreisabgeordnete. Bis zum Abschluss der einzelnen Maßnahmen müssen die Betroffenen ein kompliziertes Antragsverfahren durchlaufen. Dass gegebenenfalls noch vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme die Aufforderung zur Abgabe einer Verzichtserklärung auf die Eigentümer zukommt, war bisher jedoch laut Aussagen der Anwohner nicht kommuniziert worden.

Auch Hans-Ulrich Rülke, der sich erst vor kurzem für eine Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich Eutingens ausgesprochen hatte, befindet die Klarstellung der Landesregierung für wichtig. „Solange nicht einmal klar ist, wie der aktive Lärmschutz nun tatsächlich ausgestaltet wird, sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Anwohner schon jetzt eine endgültige Entscheidung über passive Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern treffen müssen“, so der Pforzheimer Abgeordnete. Man wolle sichergehen, dass ein bestmöglicher Lärmschutz gewährleistet sei.