Wie der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert mitteilen, befindet sich die Zahl der bisher in Pforzheim und Mühlacker verhängten Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung im landesweiten Schnitt. So wurden laut Angaben des Ministeriums für Soziales und Integration in Pforzheim bis Ende September über 800 Bußgeldverfahren eingeleitet, während es in Mühlacker zu 173 Verfahren kam. Zusätzlich müssten dort noch 15 bis 20 Anzeigen geprüft werden, die erfahrungsgemäß zu 30 bis 40 einzelnen Bußgeldverfahren führen würden. „Mit diesen Zahlen fallen Pforzheim und Mühlacker durchaus positiv auf. Das spricht für das Verantwortungsbewusstsein der Menschen“, so Rülke und Schweickert.
Die finanziellen Einnahmen aus den Bußgeldern betragen wiederum 40.000 Euro bis 50.000 Euro in Pforzheim und ca. 13.700 Euro in Mühlacker ohne Verwaltungsgebühren. Diese sind jedoch aufgrund der unterschiedlichen Arten der Verstöße nur schwer vergleichbar. Zumindest für Mühlacker lässt sich jedoch feststellen, dass es bei bisher nur fünf Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, eine geringe Einspruchsquote gibt. Für Pforzheim konnte das Ministerium noch keine Zahlen liefern.
Schon auf eine vorherige Anfrage Rülkes hatte das Innenministerium für die mit Pforzheim vergleichbaren Städte Ulm und Reutlingen bekanntgegeben, dass dort mit Stand 30. Juni 745 bzw. 475 Bußgeldbescheide erlassen worden seien. Auch Mühlacker sei im landesweiten Vergleich nicht auffällig. So gab es bis zum 30. Juni in Mosbach 305 Bescheide, in Bad Mergentheim ca. 280 Bescheide und in Biberach 123. Im nur wenig größeren Tuttlingen dafür aber schon 590. Auffallend war insbesondere auch die regional stark divergierende Zahl der Einsprüche. Diese schwankt demnach von nur wenigen Prozent bis hin zu fast der Hälfte aller erlassenen Bußgeldbescheide. „Wichtig ist, dass klare Verstöße zwar sanktioniert werden, die Ordnungsbehörden jedoch gleichzeitig immer auch mit Augenmaß vorgehen, um die Akzeptanz der Maßnahmen zu gewährleisten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass willkürlich wegen kleinster Vergehen Strafen ausgesprochen werden“, so die Liberalen.