Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke widerspricht der städtischen Darstellung, es sei nicht möglich, Bedingungen für ein Vorkaufsrecht für das ehemalige Bader-Logistikzentrum, in dem die CDU 1.000 Flüchtlinge unterbringen will, zu konstruieren. „Für mich ist das nicht so klar, wie es die Stadt darstellt. § 24 des Baugesetzbuches spricht davon, dass der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ein Vorkaufsrecht zusteht. Ist eine Erstaufnahmeeinrichtung etwa kein öffentlicher Zweck? § 25 des Baugesetzbuches besagt, die Gemeinde könne in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.
Darüber muss diskutiert werden und notfalls entscheiden das dann halt Gerichte, falls der Gemeinderat entscheiden sollte, dass man ein Vorkaufsrecht geltend machen will. Dann entscheidet im Zweifelsfall die Justiz, ob der politische Wille des Gemeinderats rechtlich Bestand hat oder nicht. Ich erwarte aber eine detaillierte Diskussion über all das, anstatt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zu erzählen, man habe keine Chance, die Immobilie zu kaufen, um sie so zu entwickeln, wie der Gemeinderat es entscheiden will.“