Schweickert fordert Fristverlängerung bei Rückmeldeverfahren für Corona Soforthilfe „Knappe Frist bis zum 19. Dezember 2021 stellt Unternehmen im Weihnachtsgeschäft vor große Herausforderung“

Der FDP-Enzkreisabgeordnete und Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert fordert Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut dazu auf, die Rückmeldefrist für die Corona Soforthilfe bis mindestens 16. Januar 2022 zu verlängern. „Insbesondere Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Betrieben kurz vor der Weihnachtszeit unter Androhung von sonst vollständigen Rückzahlungsforderungen oder gar Verfahren wegen Subventionsbetrug eine Frist bis zum 19. Dezember 2021 aufzuerlegen, ist schon ein starkes Stück. Nicht einmal die Ministerin selbst hält die Frist für ausreichend, verweist aber lieber auf die Vorgabe der Finanzverwaltung einer vollständigen Abrechnung des Soforthilfeprogramms bis zum 30. Juni 2022. Stattdessen bleibt sie eine Erklärung, woher der Stichtag 19. Dezember 2021 kommt und seit wann dieser der Landesregierung bekannt war, schuldig“, erklärt Schweickert im Nachgang der heutigen Regierungsbefragung zu den Coronahilfen. So gewinne man schließlich den Eindruck, dass sowohl die Landesregierung als auch die L-Bank das Abrechnungsverfahren monatelang vor sich hergeschoben hätten, denn anders sei es kaum zu erklären, dass die Aufforderungen zur Rückmeldung erst seit Mitte Oktober an die Soforthilfeempfänger versendet werden.

Nach Ansicht des Liberalen zeige sich nun, dass der bürokratische Aufwand gerade auch aus Unternehmenssicht doch deutlich größer als ursprünglich gedacht sei. So müssten beispielsweise selbst diejenigen, die ihre Soforthilfe in diesem Jahr bereits vollständig zurückbezahlt hätten, noch einmal am Rückmeldeverfahren teilnehmen. Auch die vom Ministerium bereitgestellte Berechnungshilfe für den Rückzahlungsbedarf sei technisch weder ausgereift noch benutzerfreundlich. „Wer die Rückmeldung nicht alleine machen kann oder will, wendet sich an seinen Steuerberater, der gerade jetzt aber ebenfalls ausgelastet ist. Damit ist Chaos praktisch vorprogrammiert und der Unmut vieler Betroffener vollkommen nachvollziehbar“, so Schweickert. Dabei gebe es keinen Zweifel daran, dass eine Abschlussrechnung und –prüfung erforderlich sei, damit keine Hilfsgelder unberechtigt ausgezahlt worden seien. „Nur hätte man die Fristen großzügiger wählen sollen. So geraten nun ausgerechnet kleine und mittelständische Unternehmen und Selbstständige unter Zugzwang. Eine Fristverlängerung über die Feiertage hinaus würde diesen viel weiterhelfen und der L-Bank kaum schaden. Die Ministerin muss jetzt handeln und darf sich nicht darauf ausruhen, dass Baden-Württemberg beispielsweise beim fiktiven Unternehmerlohn Vorreiter war, wenn dieser aufgrund zu knapper Fristen dann doch wieder zurückgezahlt werden muss“, macht Schweickert deutlich.