Pforzheim/Engelsbrand. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt, um in Erfahrung zu bringen, wie es um die Planungen zur Windkraft auf der Büchenbronner Höhe steht. Am 29. Mai habe der Vorhabenträger beim Landratsamt Enzkreis die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt, teilte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller Rülke nun mit. Ein Jahr zuvor sei im Landratsamt des Enzkreises eine öffentliche Vorantragskonferenz in Kombination mit einem Scoping-Termin durchgeführt worden, zu dem Behörden und anerkannte Umweltvereinigungen eingeladen waren. Das Landratsamt prüfe derzeit die Unterlagen, so Untersteller weiter.
Rülke hoffe, dass in diesem Falle besser geprüft und insbesondere beim Artenschutz genauer hingesehen werde, als es zunächst bei der Prüfung durch die Stadt Pforzheim für die anvisierten Standorte nur wenige Meter weiter getan wurde. „Damals hatte ich gewarnt und darauf gedrängt, vernünftig zu prüfen, weil es auf der Büchenbronner Höhe ein sehr hohes Aufkommen des streng geschützten Rotmilans gibt. 2017 wurden bereits riesige Waldflächen abgeholzt, obwohl die Genehmigung noch nicht final vorlag und schließlich konnte wegen des Rotmilans nicht genehmigt werden“, so Rülke. „Mir persönlich erscheint es unter Artenschutzgesichtspunkten nicht schlüssig, weshalb nun nur ein paar Meter neben dem alten Standort eine Genehmigung erteilt werden könnte, zudem für wesentlich größere Windräder, die sogar den Stuttgarter Fernsehturm massiv überragen. Ganz so, als ob diese seltenen Greifvögel dort dann einen extra Bogen fliegen würden, um nicht erschlagen zu werden.“ Er vertraue darauf, dass das Landratsamt hier entsprechend genau hinsehe.
Hinsichtlich des Bewertungsverfahrens des Landesbetriebs ForstBW und die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen möglichen Interessenten teilt Untersteller mit, dass ForstBW im Einvernehmen mit dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf die Durchführung einer eigenen Angebotseinholung verzichten und sich der Auswahlentscheidung der Gemeinden Pforzheim und Engelsbrand anschließen konnte. Diese hatten ein ausreichend transparentes Auswahlverfahren, das den von ForstBW nach dem Windenergieatlas einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich der Qualifizierung der Interessenten, der Wirtschaftlichkeit der Angebote, der Projektvorbereitung sowie des Aspekts der Bürgerbeteiligung/regionalen Wertschöpfung entsprochen habe, so Minister Untersteller.
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