Rülke will Steuerfreibetrag für wegen Corona ins Gesundheitswesen zurückkehrende Ruheständler Rentner, die für Dienst an Allgemeinheit zurück ins Arbeitsleben kehren sollen profitieren

Pforzheim/Stuttgart. Hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung von ehemals im Gesundheitswesen tätigen Ruheständlern, die aufgrund der Corona-Pandemie temporär in ihren alten Beruf zurückkehren, wendet sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke in einem Brief an Finanzministerin Edith Sitzmann. Ihm sei zugetragen worden, dass es viele Anfragen an Krankenschwestern oder Ärzte im Ruhestand gebe, ob sie bereit wären, im Zuge der Corona-Krise in ihren alten Berufen aushelfen zu können. Dabei schlage aber die Progression bei der Vergütung dieser Tätigkeiten voll zu. „Die Hinzuverdienstgrenzen wurden für Rentner bereits erhöht, allerdings vermindern Krankenversicherung und Steuerprogression den Anreiz, sich auch nach Renteneintritt nochmals dazu bereitzuerklären, in den Krankensälen der Republik für Corona-Patienten einzuspringen erheblich“, so Rülke. Denkbar sei es deshalb bspw. über einen Freibetrag Anreize für Mediziner und Pflegepersonal zu schaffen, und damit die wegen der Corona-Pandemie zu Hilfe Gerufenen zu belohnen. Die Finanzministerin möge sich deshalb bitte bei ihren Kollegen in Bund und Ländern dafür einsetzen, so Rülke. „Wir erleben im Moment signifikante Rückgänge bei den Infiziertenzahlen. Das sind sehr erfreuliche Nachrichten, die dazu führen müssen, die Einschnitte in die Grundrechte der Bürger schrittweise zurück- und die Wirtschaft wieder hochzufahren. Insbesondere die Grundrechte sind von so hohem Rang, dass es schwerwiegender Begründungspflichten bedarf, diese weiterhin einzuschränken. Bevor es allerdings einen Impfstoff gibt, müssen wir weiterhin wachsam sein und unsere Gesellschaft und vor allem unser Gesundheitswesen darauf einstellen, dass es zu Rückfällen kommen kann, die das Gesundheitssystem fordern können. Darauf müssen wir schnell reagieren können. Ich halte es deshalb für zielführend, denjenigen, die in der Zukunft eventuell dazu aufgerufen sind, aus dem Ruhestand heraus wieder mit anzupacken, ihr Einsatz auch entsprechend gewürdigt wird.“