FDP/FW/UB/LED-Fraktion beantragt Akteneinsicht zu Vergabedesaster um Buslinien Verwaltungshandeln soll wenn möglich gemeinsam mit dem Kreistag des Enzkreises aufgearbeitet werden

Nach der krachenden Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe rund um den Vergabestreit von Buslinien im westlichen Enzkreis prüft die FDP/FW/UB/LED-Fraktion nun das Verwaltungshandeln. Die Fraktion setzt mit dem Einreichen eines Antrags auf Akteneinsicht fest, dass eine gemeinderätliche Prüfung der Vorgänge vorgenommen wird. „Wir haben uns das in der letzten Zeit angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass bei diesem Desaster verwaltungsseitig wohl einige Fehler begangen wurden, die wir nun prüfen“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). Insbesondere die Frage, inwieweit Schadensersatzansprüche auf die Stadt zukämen sowie die durch das Verwaltungshandeln entstandenen Kosten seien noch ungeklärt. § 24 der Gemeindeordnung lege fest, dass angesichts der Stärke der Fraktion dafür weder eine Zustimmung weiterer Fraktionen noch der Verwaltung erforderlich sei. „Wir sehen es als unsere Aufgabe, das Auftreten von Missständen in der Verwaltung zu korrigieren. Diese uns von der Gemeindeordnung zugewiesene Pflicht wollen wir gewissenhaft ausführen“, so der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Schwarz (Freie Wähler). „Das heißt für uns, dass wir uns regelmäßig mit Fragen an die Verwaltung wenden und wenn eine solche Häufung von Fehlern passiert, eben auch mal die Akten dazu wälzen.“ Es sei für die Fraktion wünschenswert, dies gemeinsam mit dem Kreistag des Enzkreises zu machen, nachdem die Interessen Pforzheims und des Enzkreises gleichermaßen berührt seien. „Drei Kreistagsfraktionen aus dem Enzkreis haben bereits einen analogen Antrag gestellt“, ergänzt Stadtrat Thomas Goßweiler (Unabhängige Bürger), der die Fraktion im Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH und im ÖPNV-Beirat vertritt. „Wir haben deshalb unseren Antrag auf Akteneinsicht um einen Prüfauftrag ergänzt, der ausloten soll, inwieweit hier der Pforzheimer Gemeinderat und der Kreistag des Enzkreises gemeinsam tagen können. Das Urteil des Oberlandesgerichts betrifft beide Kreise gleichermaßen, also ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, wenn Vertreter beider Gremien gemeinsam die Fehler ihrer Verwaltungen aufarbeiten.“